Lieber Gast,
wir freuen uns schon auf Sie!
Bei uns steht die Gesundheit und der Schutz unserer Gäste an oberster Stelle.
Deswegen denken Sie bitte daran, falls Sie aus einem „Risikogebiet“ anreisen, ein aktuelles, negatives COVID-19-Testergebnis mitzubringen, da wir Sie sonst nicht beherbergen dürfen.
Denn laut staatlicher Vorgabe dürfen Beherbergungsbetriebe aus Baden-Württemberg keine Gäste aufnehmen, die aus einem Land oder Stadtkreis innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anreisen oder darin ihren Wohnsitz haben, in dem in den letzten sieben Tagen vor der Anreise die Zahl der Neuinfektionen laut der Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts pro 100.000 Einwohner höher als 50 ist, es sei denn sie verfügen über ein aktuelles ärztliches Zeugnis, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorhanden sind, und welches der zuständigen Behörde auf Verlangen unverzüglich vorzulegen ist. Bitte beachten Sie, dass Sie das ärztliche Zeugnis für mindestens 14 Tage nach Einreise aufbewahren müssen.
Wir wünschen Ihnen eine gute Anreise und einen erholsamen Aufenthalt in unserem Haus.
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